Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversi- cherung sowie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wurden nach der Reduzierung zum 01.01.2022 das zweite Jahr in Folge erhöht:
Für Besserverdienende bedeutet das sowohl erneut höhere Ausgaben in der Sozial- versicherung als auch einen nochmals erschwerten Wechsel in die private Krankenver- sicherung.
Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeits- losenversicherung führt aber auch dazu, dass sich die Ansprüche der rentenversiche- rungspflichtigen Mitarbeitenden auf eine Betriebsrente erhöhen, denn der Rechtsan- spruch auf Entgeltumwandlung beträgt 4 % der RV-BBG. Zusätzlich erhöht sich auch der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung, der mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts beträgt.
Im Kalenderjahr 2024 können 302 € mtl. bzw. 3.624 € p.a. steuer- und sozial- versicherungsfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Im Vorjahr waren es noch 292 € mtl. bzw. 3.504 € p.a.. Der steuerfreie Betrag in eine Direktversicherung entspricht dem doppelten Betrag.
Bei Versicherungsverträgen mit dynamischer Beitragserhöhung zum Ersten eines Jahres, z.B. in Abhängigkeit von der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der Versicherungsbeitrag ab 01.01.2024 automatisch. Das bedeutet, dass der Umwandlungsbetrag und der prozentuale Arbeitgeberzuschuss neu kalkuliert werden müssen.
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder eine ausführlichere Erklärung sowie Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne und zu jeder Zeit.
Mit den besten Grüßen
Ihr Team der VALUNIQ Pension Consulting
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Elke Smejkal
Newsletter-Autorin