Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden eine betriebliche Gesundheits- vorsorge an. Bereits Ende 2021 waren es ca. 18.200 Betriebe, was eine Steigerung von ca. 30 % zum Vorjahr mit sich bringt. Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich die Zahl der teilnehmenden Unternehmen fast verfünffacht.

Ende 2021 hatten damit ca. 1,6 Millionen Beschäftigte Zugang zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Das sind über eine halbe Million Personen mehr als noch im Vor- jahr. Im Vergleich zum Jahr 2015 beträgt die Steigerung über 170 %.

Dieser starke Aufwärtstrend lässt sich hauptsächlich durch den zunehmenden Fach- kräftemangel begründen und wird sich durch den demografischen Wandel in den kom– menden Jahren wahrscheinlich weiter verschärfen.

Bereits ab 2025 werden die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er Jahre – die sog. „Babyboomer“ – allmählich in den Ruhestand gehen. Die Lücke auf dem Arbeits- markt wird deutlich spürbar sein, denn die Zahl der heute 56 bis 65 Jährigen liegt bei ca. 12,53 Mio.

Viele Unternehmen in jeglichen Branchen suchen bereits heute verzweifelt nach neuen Mitarbeitenden, da mehr ArbeitnehmerInnen in den Ruhestand gehen, als Junge nach- rücken. Die Unternehmen sind daher gezwungen, ihre Attraktivität gegenüber den Mitbewerbern zu steigern.

Ein wesentlicher Baustein, um MitarbeiterInnen zu finden und längerfristig an das Unternehmen zu binden, ist eine verbesserte Gesundheitsvorsorge. Die stetigen Leis- tungskürzungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen führen dazu, dass wich- tige Vorsorgemaßnahmen privat finanziert werden müssen und aus diesem Grund oft– mals gar nicht in Anspruch genommen werden können.

Wie funktioniert die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Gesundheitsvorsorge?

Der Arbeitgeber schließt für die Belegschaft eine private Krankenversicherung ab.
Der monatliche Beitrag wird vom Arbeitgeber übernommen und stellt bei den Arbeit- nehmerInnen einen sog. Sachbezug dar, der bis zu einer Höhe von
monatlich 50 € steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Dafür können die Beschäftigten Gesundheits- leistungen im Rahmen eines Budgets von etwa 1.200 € pro Jahr in Anspruch neh- men.

Der Mehrwert übersteigt die Kosten dabei deutlich, da die Leistungen ohne Wartezeit oder Ausschluss von bereits bestehenden Erkrankungen sofort in Anspruch genommen werden können.

Der Facharzttermin-Service innerhalb von 10 Tagen vermeidet lange Fehlzeiten, da notwendige Behandlungen zeitnah begonnen werden können. Im Vergleich dazu: Die Wartezeiten für einen Termin beim Orthopäden oder Augenarzt belaufen sich bei gesetzlich Versicherten ohne private Zusatzversicherung auf rund 2-3 Monate.

Im Jahr 2022 wurden pro ArbeitnehmerIn Fehlzeiten von rund 18,2 Tagen ermittelt, die beim Arbeitgeber zu Kosten in Höhe von 4.000 € pro Jahr geführt haben. Durch die Einführung einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge konnten Unternehmen die Fehl- zeiten um 20 % bis 50 % reduzieren.

Ein wesentlicher Baustein der betrieblichen Gesundheitsvorsorge betrifft die Zahnpro- phylaxe, Zahnbehandlungen oder Zahnersatzleistungen, die von den gesetz- lichen Krankenkassen nur geringfügig bezuschusst werden. Für die jährlich empfohlene Zahnreinigung werden beispielsweise ca. 100 € übernommen, Zahnersatzleistungen können sogar bis zu 90 % erstattet werden. Für Brillen oder Kontaktlinsen beträgt das jährliche Budget maximal 180 €.

Maßnahmen zur Stärkung der mentalen und physischen Gesundheit verbessern die Produktivität und das Wohlbefinden. MitarbeiterInnen, deren Arbeitgeber soziale Verantwortung übernehmen, identifizieren sich stärker mit dessen Marke und arbeiten mit höherer Motivation.

Elke Smejkal

Elke Smejkal

Newsletter-Autorin

Fachliche Leiterin für betriebliche Versorgungswerke

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